Bertrand Rohde - Bertrand Rohde

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Die Bertrand Rohde Consulting GmbH wurde zum 31.12.2020 aufgelöst.

Die Zeit war gekommen, um andere Dinge in den Fokus zu stellen.

Tätigkeiten + Beratung
Ich bin seit 2021 nur noch privat tätig.
Meine GmbH  habe ich aufgelöst.
Deshalb bearbeite ich neue und alte Projekte nur noch gelegentlich.


In diesen Bereichen war ich seit über 35 Jahren tätig.:

SOFTWARE-Entwicklung
  • Service-Anwendungen / z.B. f. d. Windenergie
  • Darlehensverwaltung
  • Technisches Controlling inkl. Versicherungen, Schäden, Anlagen ...
  • Schnittstellen zu Hard-/Software-Systemen
  • Gesellschaften-Verwaltung / -Informationssystem
  • MS Visual FoxPro© : Relaunch (älterer) Anwendungen

Dokumentationen
  • IT-Verfahrensdokumentation
  • Technische Dokumentationen
  • Video-Dokumentationen
  • IT-Notfallpläne
  • Dokumentationen für Ihr Qualitätsmanagement

Ich interessiere mich derzeit für die Themen:
  • AUDIO (Composing, DAWs, VSTs ...)
  • 3-Druck
  • Laser-Druck

u.a.m.


(c)2021 Bertrand Rohde

Erfahrungsschatz
Sicherlich kennen Sie das gut: Viele Aufgaben, täglich, wöchentlich, gelegentlich.
Diese Aufgaben sollte man organisieren und abrufbar machen.
Doch wie stellt man das an?
Wie organisiert man sich so, dass der Aufwand überschaubar bleibt?
Welche Hilfsmittel nutzt man?
Wie schützt man seine mühsam erworbenen Fähig- und Fertigkeiten?
Beratung
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Sind Sie Existenzgründer ?
Haben Sie eine Anwendung mit "alten" FoxPro- oder dBase/XBase-Daten ?
Müssen Sie dokumentieren ?
Erstellen Sie einen IT-Notfallplan ?

Hier kann ich Sie mit über 35-jähriger Erfahrug beraten.

(c)2021 Bertrand Rohde
Dokumentation(en)
Rechtliche Vorgaben
Seit Ende 1995, als die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) in Kraft traten und zusammen mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) bestehen sie als Vorgaben für die Verfahrensdokumentation.
Sie dient der Transparenz und dem Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Sie bestimmen den vollständigen Aufbau und Ablauf (workflow) des Abrechnungsverfahrens.
Von der Entstehung steuerlich relevanter Daten bis zu deren Speicherung und natürlich zum eindeutigen Wiederfinden der Informationen.

Nun gibt es jedoch keine formalen Vorgaben durch die Behörde(n), so dass gilt:
Der Aufbau und die technische Umsetzung der Verfahrensdokumentation können durch das steuerpflichtige Unternehmen individuell gestaltet werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Verfahrensdokumentation den Erfordernissen der GoBS und der GDPdU entspricht und für einen sachverständigen Dritten verständlich sein muss.

Dokumentationen

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Software

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Kontaktaufnahme

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Bertrand Rohde
Im Achterkamp 1
28359 Bremen
Deutschland

+49 173 617 9999 - B.Rohde[at]Rohde-Beratung.de
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